Eine Pflicht für Rauchmelder gilt bereits seit 25. September 2012 für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet wurden. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017 – Seit dem 1.1.2018 müssen in allen Wohnungen und Wohnhäuser Rauchmelder verbaut sein!
Es müssen mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer, sowie in jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt verbaut werden.
Die Rauchmelderpflicht wird nicht durch die Feuerwehr Eltmann überprüft! Lasst daher keine fremden Personen, welche sich als Feuerwehrleute ausgeben, in eure Wohnungen. Im Zweifel kontaktiert die Polizei.
Rauchmelder – Warum eigentlich?
„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“
Irrtum, du hast durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.
„Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren.“
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 2 Minuten Zeit hat – besonders nachts, wenn der Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.
„Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher.“
Stimmt nicht! Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden dich ganz unverschuldet.
„Steinhäuser brennen nicht.“
Das brauchen Sie auch nicht! Schon die Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise im Sofa, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.
„Rauchmelder sind zu teuer.“
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich stirbt in Deutschland ein Mensch bei Bränden.